Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ein wichtiges Entscheidungsgremium des Bezirks in Fragen der bezirklichen Jugendpolitik. Er arbeitet auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches. Der JHA beschließt im Rahmen des Haushalts, des Geschäftsbereiches Jugend und nach Maßgabe der von der BVV gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Im Gegensatz zu anderen BVV-Ausschüssen hat er ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder der Jugendhilfe. Bei Beschlüssen der BVV zur Jugendhilfe muss er angehört werden und hat das Recht, dort Anträge zu stellen.
Der JHA tagt in der Regel einmal monatlich und setzt sich zusammen aus Bezirksverordneten aller Fraktionen, dem Jugendstadtrat, Jugendamtsleitung, Bürger-Deputierten (z. B. Vertreter der freien Jugendhilfe, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und weitere Träger) und weiteren beratenden Mitgliedern (z. B. BEAK, BEA-Schule, Mädchenbeauftragte etc.).
Der BEAKVertreter und der Stellvertreter sind beratende Mitglieder im JHA mit Rederecht – aber ohne Stimmrecht. Dadurch können Themen diskutiert und die Positionen der Eltern vertreten werden. Nicht zu unterschätzen ist in unserem staatlichem demokratischen Rechtsverständnis das Rede- und Anhörungsrecht und somit die Möglichkeit – auch ohne eigenes Stimmrecht – Anträge über die stimmberechtigten Mitglieder zu stellen, Beschlüsse zu beeinflussen, Meinungen zu vertreten und Präsenz zu zeigen.
AG 78
Die AG 78 heißt eigentlich “Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 des Achten Buches Sozialgesetzgebung – SGB VIII” und befasst sich mit der praxisorientierten Abstimmung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Dabei stimmen Jugendamt, Träger, BEA-Schulen und Präventionsbeauftragte von Polizei und ggf. Wohnungsbaugesellschaften etc. ihre Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen ab. Zum Teil gibt es regionale AG 78, die sozialraumorientiert arbeiten.
Das Jugendamt lädt die Arbeitsgemeinschaft ein und kann weitere Auskünfte geben. Ein BEAK-Vertreter nimmt in der Regel an der Sitzung teil.
Spielplatzkommission
Jeder Bezirk hat eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer sowie andere Sachverständige (Jugendstadtrat, Baustadtrat, Jugendamt, Bauamt, Natur- u. Grünflächenamt, u. a.) als Mitglieder. Sie arbeitet gemäß § 6, Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz). Sie wird zur Planung und Koordinierung der bezirklichen Spielplatz- Angelegenheiten herangezogen. Der Vorsitzende berichtet der BVV jährlich über die Spielplatzkommission. Die Vertretung der Eltern erfolgt durch Elternvertreter aus den Bezirkselternausschüssen für Kita (BEAK) und Schule (BEA). Bei Abstimmungen sind sie voll stimmberechtigt! Deshalb ist die Kommission ein wichtiges Gremium für die Eltern im jeweiligen Bezirk.
Landeselternausschuss Kita (LEAK)
Im LEAK gemäß § 15 (2) KitaFöG kommen die in den zwölf BEAK gewählten Elternvertreter zusammen. Jeder BEAK entsendet einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter. Jeder Bezirk hat eine Stimme. Der LEAK wählt einmal im Jahr einen Vorstand gemäß seiner Geschäftsordnung und hält ca. zehnmal im Jahr öffentliche Sitzungen ab. Der LEAK engagiert sich in allen Bereichen für die rechtlichen, sozialen und finanziellen Belange von Kindern und Eltern in Berlin im Fokus der Kindertagesstätten. Wichtig ist dabei immer die Quantität der Kitaplätze und die Qualität der Einrichtungen, die Bildungsarbeit und der Kinderschutz. Der LEAK vertritt die Interessen von Kindern und Eltern gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, welche verpflichtet ist, den LEAK zu informieren und anzuhören.
Informationen, Probleme und Anregungen aus den Bezirken werden gesammelt, ausgetauscht und beraten, um diese – als gemeinsame Positionen formuliert – in Form von Beschlüssen auf der Landesebene zu vertreten.
Im Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) hat der Elternvertreter des LEAK beratende Funktion. Im Unterausschuss Tagesbetreuung des LJHA hat er Stimmrecht und arbeitet konkret an Einzelpunkten zum Thema Kita mit.
Um einen erfolgreichen Übergang der Kita-Kinder in die Schule zu unterstützen, arbeitet der LEAK mit dem Landeselternausschuss Schule (LEAS) insbesondere zu den Themen der Schulanfangsphase und Hort zusammen. Des Weiteren trifft er freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Verbände und Gewerkschaften und befasst sich mit den Angelegenheiten der Integration in Kindertagesstätten.
Im Rahmen seines fachpolitischen Selbstverständnisses unterhält der LEAK Kontakte zu allen Parteien und den Fraktionen im Abgeordnetenhaus. Die jugendpolitischen Sprecher der Parteien sind die direkten Ansprechpartner. Die Debatten in den jeweiligen Ausschüssen verfolgt er nach seinen Themenschwerpunkten. Er erörtert in seinen Sitzungen und Klausuren pädagogische Konzepte, er gründet Arbeitsgruppen und Projekte und engagiert sich für die Bereitstellung von Mitteln und die Förderung durch die Politik. Der LEAK setzt sich mit der Finanzierung der Kitaplätze, dem Kostenblatt und der Personalpolitik auseinander und ermittelt die Bedarfe der Kinder und Eltern in den Einrichtungen.
Der LEAK arbeitet eigenständig, unabhängig, selbstverantwortlich und betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeit des LEAK ist politisch. Das Motto des LEAK lautet: Kinder brauchen eine Lobby!
Bezirkselternausschuss Schule (BEAS)
Der BEAK entsendet einen Vertreter zum BEA-Schule, um bei gemeinsamen Themen zusammenzuarbeiten. (Der BEA-Schule dient den Interessen der Eltern nach § 110 SchulG in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk). Um eine Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kita und Schule zu erreichen, empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem BEA-Schule.